Wozu dient ein Erstgespräch?

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Klient/in und Therapeut/in. Sie haben die Gelegenheit, den Grund Ihrer Hilfesuche, Ihre Ziele, Wünsche und Erwartungen offenzulegen. Die Fachperson wird Ihnen sagen, ob Ihre Vorstellungen realistisch sind. Sie können der Fachperson auch Fragen zur beruflichen Qualifikation und Arbeitsweise stellen. Im Erstgespräch werden die Rahmenbedingungen wie Kosten, Zahlungsmodalitäten, Sitzungsdauer und –frequenz sowie die voraussichtliche Behandlungsdauer besprochen.

 

Nach dem Erstgespräch sollten Sie in der Lage sein, zu entscheiden, ob Sie sich mit dem Therapeuten oder der Therapeutin und dem gewählten Setting wohlfühlen und im Verlauf der Therapie Vertrauen entwickeln können.

 

Die Kosten für das Erstgespräch werden immer verrechnet, selbst wenn sich daraus keine weitere Psychotherapie ergibt.

 

Wer bezahlt eine Psychotherapie?

Psychotherapien bei Ärzten/innen (Psychiater/innen) werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Die Tarife richten sich dabei nach den jeweiligen Tarmed-Vorgaben. Ebenfalls über die Grundversicherung werden Therapien bei sogenannt „delegiert“ arbeitenden Fachpersonen bezahlt.


Psychotherapien bei nicht-ärztlichen Fachpersonen (frei praktizierende, psychologische Psychotherapeuten/innen) werden nicht von der Grundversicherung übernommen. Hier benötigen Sie eine Zusatzversicherung für nicht-ärztliche Psychotherapie, die in der Regel einen Teil der Kosten übernimmt. Damit die Fachperson über die Zusatzversicherung abrechnen kann, muss sie auf der sogenannten „Santésuisse-Liste“ aufgeführt sein. Klären Sie im Voraus ab, ob dies der Fall ist und wieviel Ihre Krankenkasse von den Kosten übernimmt. Die Tarife der nicht-ärztlichen Psychotherapeuten/innen unterliegen nicht dem Tarmed.

 

Was heisst „delegierte Psychotherapie“?

Bei der delegierten Psychotherapie wird die Behandlung nicht durch einen Arzt oder eine Ärztin selber erbracht, sondern an fachlich qualifizierte, nicht-ärztliche Psychotherapeuten/innen übertragen („delegiert“). Die delegierte Psychotherapie wird von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen, wenn die delegiert arbeitende Fachperson in den Praxisräumen der jeweiligen Ärzte/innen im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses arbeitet. Die delegierenden Ärzte/innen müssen die Therapie indizieren und die Leistung muss delegierbar sein. Die Rechnung wird von den delegierenden Ärzten/innen gestellt, die Aufsicht über und die Verantwortung für die korrekte Durchführung der Therapie liegt ebenfalls bei den Ärzten/innen.

 

Darf mein Therapeut oder meine Therapeutin Informationen über mich weitergeben?

Alles, was Sie in einer Psychotherapie besprechen, ist vertraulich. Die behandelnde Fachperson untersteht dem Berufsgeheimnis und dem Datenschutzgesetz, d.h. sie darf nur dann Informationen an Dritte weitergeben, wenn Sie Ihre Einwilligung dazu gegeben haben. In ganz wenigen Fällen sieht das Gesetz eine Auskunftspflicht vor (z.B. Schutz potentieller Opfer). Um zu gewährleisten, dass Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt, kann ein Bericht Ihres Therapeuten oder Ihrer Therapeutin an den Vertrauensärztlichen Dienst Ihrer Krankenkasse erforderlich sein. Auch hierfür müssen Sie Ihr Einverständnis geben.

 

Wie kurz vor der Sitzung darf ich absagen, ohne dass mir Kosten entstehen?

In der Regel können Sie einen Termin bis spätestens 24 Stunden vorher absagen, ohne dass er Ihnen in Rechnung gestellt wird. Zu spät abgesagte oder unentschuldigte Stunden können in Rechnung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse nicht für versäumte Stunden bezahlt.

 

Was tun bei Schwierigkeiten in der Therapie?

Eine Psychotherapie hat eine Veränderung zum Ziel. Es ist normal und gehört zu einem solchen Entwicklungsprozess, dass dabei auch negative Gefühle und Konflikte in der Beziehung zum Therapeuten oder zur Therapeutin auftreten können. Es ist wichtig, diese Probleme mit der Fachperson zu besprechen und zu klären. Wenn jedoch über längere Zeit keine Klärung möglich ist und Sie sich in der Therapie konstant unwohl fühlen und möglicherweise sogar Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten zu misstrauen beginnen, sollten Sie das Gespräch mit einer fachkundigen, unabhängigen Drittperson suchen.
Es besteht eine – wenn auch seltene – Möglichkeit, dass Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut schwerwiegende Fehler macht. Therapeuten/innen der SGBAT sind durch die Berufsordnung verpflichtet, die therapeutische Beziehung professionell und verantwortungsvoll zu gestalten und zum Schutz der Klienten/innen bestimmte Regeln einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Vorschriften, wie sie ihre berufliche Kompetenz zu gewährleisten haben, wie sie mit vertraulichen Informationen umgehen müssen und dass sie Klienten/innen nicht für die Befriedigung eigener Bedürfnisse missbrauchen dürfen. Wenn Sie vermuten, dass Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut solche Regeln verletzt, können Sie sich über das Sekretariat an die zuständige Ethikkommission wenden. Nach einer eventuellen vorgängigen telefonischen Kontaktaufnahme sind – unter Angabe der Personalien – Beschwerden schriftlich bei der Ethikkommission einzureichen. Diese wird Ihr Anliegen prüfen und, falls nötig, Massnahmen und Sanktionen ergreifen.